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Parkplatz mit oder ohne Schranke: was passt wann

Die Frage ist nicht, was moderner ist, sondern was die Fläche braucht. Meist ist die Antwort: freie Zufahrt. Eine Schranke kommt dazu, wo die Zufahrt begrenzt werden soll.

Einfahrt mit Kamerasäule und Schranke

Ein Parkplatz oder Parkhaus ohne Schranke funktioniert über Kennzeichenerkennung: Kameras an Ein- und Ausfahrt erfassen jedes Fahrzeug, der Parkvorgang läuft im Hintergrund, bezahlt wird per App, QR-Code, online oder auf Wunsch am Automaten. Der Verkehr fließt, es gibt keinen Rückstau an der Zufahrt. Mit Schranke kommt dagegen nur das Fahrzeug rein, das rein darf. Die Schranke öffnet für berechtigte Kennzeichen automatisch, ohne Ticket.

Beide Wege schließen sich nicht aus. Sind sie auf einer Fläche kombiniert, nennt man das Hybridparken: Teile der Fläche bleiben frei zugänglich, andere liegen mit eigener Zufahrt hinter der Schranke. Welche Lösung wo passt, hängt an Ihren Parkern, an der Bauart der Fläche und daran, wie streng die Zufahrt geregelt sein soll.

Wie funktioniert ein Parkhaus ohne Schranke?

Jede Ein- und Ausfahrt bekommt eine Kamera mit Kennzeichenerkennung. Beim Einfahren beginnt der Parkvorgang, beim Ausfahren endet er und der Tarif wird darauf angewendet. Wer nicht zahlt, kann 48 Stunden lang online nachzahlen. Danach, oder wenn die erlaubte Parkdauer überschritten ist, geht der Verstoß per Schnittstelle an den Dienstleister für die Verstoßabwicklung.

Die Regeln stehen auf Schildern an der Zufahrt, damit jeder weiß, was gilt: Tarif, freie Zeit, Höchstparkdauer und Zahlarten.

Parkplatz und Parkhaus ohne Schranke: wann das passt

Wenn Sie viele Kurzparker haben, Spitzen abfangen müssen und der Rückstau an der Zufahrt das größere Problem ist, spricht das für Free Flow Parking. Schrankenloses Parken nimmt die Wartezeit vor der Einfahrt, weil niemand anhalten, ein Ticket ziehen oder eine Karte vorhalten muss.

Auch bei mehreren Zufahrten ist die schrankenlose Lösung oft die einfachere: Jede Ein- und Ausfahrt bekommt eine Kamera, der Bauaufwand ist geringer als mit Schranke.

Wann ist eine Schrankenanlage sinnvoll?

Zonen mit Kontingenten, Mitarbeiterplätze und Flächen, auf die niemand ohne Berechtigung fahren soll, sind mit Schranke oder Rolltor besser aufgehoben. Die elektrische Schranke öffnet nur für Kennzeichen, die einfahren dürfen, etwa Mitarbeitende, Mieter oder Parker mit gebuchtem Ticket.

Vorhandene Schranken und Rolltore lassen sich weiter nutzen und über die Kennzeichenerkennung ansteuern, soweit ihre Steuerung das zulässt. Eine neue Schranke kommt nur dazu, wo keine da ist.

Hybridparken: beides auf einer Fläche

Besucher parken frei, die Zone für Mitarbeitende liegt hinter der Schranke: So lässt sich eine Fläche aufteilen, ohne zwei Systeme zu betreiben. Im Portal bleibt es eine Fläche mit unterschiedlichen Zonen und Regeln.

Mit Kontingenten wird die Schranke zur Steuerung: Solange im Kontingent Plätze frei sind, öffnet sie, ist das Kontingent voll, bleibt die Einfahrt zu. So behalten Sie im Griff, wie viele Fahrzeuge einer Gruppe gleichzeitig auf der Fläche stehen.

Weitere Ratgeber.

Parkplatz-Tarife und Zeitfenster festlegenWie Sie Preise für Kurzparker und Dauerparker so aufbauen, dass sie zur Fläche passen und im Alltag nicht ständig nachjustiert werden müssen.Parkplatz selbst bewirtschaften: die SchritteVon der Bestandsaufnahme und dem Parkraumkonzept bis zum laufenden Betrieb, ohne die Fläche aus der Hand zu geben.Auslastung auswerten und daraus etwas machenWelche Zahlen einer Parkfläche wirklich helfen, wie Sie Spitzen erkennen und welche Entscheidungen sich damit treffen lassen.

Ihr Parksystem anfragen.

Ein paar Angaben zu Ihrer Fläche, dann melden wir uns für einen ersten Austausch.

Fragen zum Thema

Ja. Die Erfassung über das Kennzeichen bleibt gleich, die Schranke kommt dazu und wird angebunden. Auch der umgekehrte Weg ist möglich. Ebenso ein gemischter Betrieb, bei dem ein Teil der Fläche frei bleibt und ein anderer über die Schranke läuft.

In vielen Fällen ja. Vorhandene Schranken und Rolltore lassen sich an das Parksystem anbinden, soweit ihre Steuerung das zulässt, und öffnen dann über die Kennzeichenerkennung. Ob das bei Ihrer Anlage geht, klären wir bei der Aufnahme der Fläche. Ersetzt wird nur, was sich nicht anbinden lässt.

Das regeln die Vorgaben Ihres Hauses und die Einstellung der Anlage, zum Beispiel Öffnen im Störfall, damit niemand eingeschlossen wird. Diese Festlegung gehört zum Betriebs- und Brandschutzkonzept und wird bei der Einrichtung gemeinsam aufgenommen. Die bis dahin erfassten Parkvorgänge bleiben davon unberührt und stehen im Portal.

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