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Parkplatz-Tarife und Zeitfenster festlegen

Ein Tarif ist eine Regel, keine Preisliste. Er beschreibt, wer wann wie lange zu welchem Preis parkt.

Zeichnung: Uhr, Münzen und Parkschild

Ein Parkplatz-Tarif legt fest, was das Parken auf einer Fläche kostet: was jede Stunde kostet, ob es eine freie Zeit am Anfang gibt, einen Tageshöchstsatz und zu welchen Zeiten der Tarif greift. Tarife entscheiden damit, wer auf Ihrer Fläche parkt und wie lange. Eine freie erste Stunde bringt andere Parker als ein Tagessatz, ein Abendtarif andere als ein Wochenendsatz.

Mit einem digitalen Parksystem legen Sie Tarife im Portal an und ändern sie selbst, für einzelne Flächen oder für alle, ohne jemanden vor Ort zu beauftragen. Die folgenden Abschnitte zeigen, wie ein Tarif aufgebaut ist, wie Sie Kurzparker und Dauerparker unterschiedlich behandeln und wie Sie Tarife im laufenden Betrieb anpassen.

Wie ist ein Tarif aufgebaut?

Ein Beispiel: Die erste halbe Stunde ist kostenlos, danach kostet jede angefangene Stunde 1,50 €, höchstens 10 € am Tag. Dazu kommt das Zeitfenster, in dem er gilt.

So lassen sich Tag und Abend, Werktag und Wochenende, Saison und Nebensaison unterschiedlich behandeln. Für besondere Tage, etwa Feiertage oder Veranstaltungen, lassen sich eigene Regeln hinterlegen.

  • Freie Zeit am Anfang
  • Preis je angefangener Stunde
  • Tageshöchstsatz
  • Eigene Sätze für Abend, Wochenende oder Saison

Tarife für Kurzparker und Dauerparker

Kurzparker und Dauerparker brauchen unterschiedliche Regeln. Für Kurzbesucher passt oft eine freie Zeit oder ein Preis je angefangener Stunde. Dauerparker werden über Freischaltungen mit dem Kennzeichen hinterlegt und parken so kostenfrei.

Alternativ buchen sie ein Ticket mit fester Laufzeit, zum Beispiel für eine Nacht, ein Wochenende oder einen Monat. Wer das Dauerparken auf einer Fläche begrenzen will, setzt ein Buchungskontingent.

Gruppen statt Ausnahmen

Statt Einzelfälle zu bearbeiten, hinterlegen Sie Gruppen: Gäste, Mitarbeitende, Anwohner, Lieferanten. Jede Gruppe bekommt ihren Tarif oder ihre Freistellung.

Das hält die Regeln überschaubar und die Nacharbeit klein. Wer neu dazukommt, wird der Gruppe zugeordnet, statt eine eigene Regel zu bekommen.

Tarife im laufenden Betrieb ändern

Preise ändern sich, Veranstaltungen kommen dazwischen, die Saison beginnt. Solche Änderungen nehmen Sie im Portal selbst vor, für einzelne Flächen oder für alle und können sie mit Startdatum vorausplanen.

Legen Sie fest, wer im Haus Tarife ändern darf und halten Sie die Änderungen nachvollziehbar. Denken Sie bei jeder Änderung an die Beschilderung: Was an der Fläche steht, muss zum Tarif im Portal passen.

Weitere Ratgeber.

Parkplatz selbst bewirtschaften: die SchritteVon der Bestandsaufnahme und dem Parkraumkonzept bis zum laufenden Betrieb, ohne die Fläche aus der Hand zu geben.Auslastung auswerten und daraus etwas machenWelche Zahlen einer Parkfläche wirklich helfen, wie Sie Spitzen erkennen und welche Entscheidungen sich damit treffen lassen.Parksystem auswählen: worauf es ankommtWelche Fragen Sie vor dem Vergleich von Parksystemen klären sollten, damit das System zur Fläche passt und nicht umgekehrt.

Ihr Parksystem anfragen.

Ein paar Angaben zu Ihrer Fläche, dann melden wir uns für einen ersten Austausch.

Fragen zum Thema

Ja. Tarife hängen an der Fläche, nicht am ganzen Standort: Das Freibad bekommt andere Preise als der Wanderparkplatz, die Tiefgarage andere als der Besucherparkplatz davor. Auch eine Zone mit eigener Zufahrt, etwa ein Parkdeck für Mitarbeitende, bekommt eigene Regeln und Zeitfenster.

Ja, das geht mit Freischaltungen oder buchbaren Tickets: Wer dauerhaft bei Ihnen parkt, wird mit dem Kennzeichen freigeschaltet und kann kostenfrei parken. Sollen Dauerparker zahlen, buchen sie ein Ticket über einen längeren Zeitraum, zum Beispiel ein Monatsticket. Beides lässt sich nebeneinander betreiben, je Fläche unterschiedlich.

Ja. Zeitfenster gehören zum Tarif, zum Beispiel für Abend, Wochenende oder Saison. Außerdem lässt sich ein Startdatum hinterlegen, sodass der Sommertarif schon im Frühjahr eingetragen werden kann. Zum Stichtag greift die neue Regel, ohne dass jemand an die Technik vor Ort muss.

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